Derzeit vollstreckt jeder Gläubier seine Forderung für sich selbst. Über die Finanzsituation des Schuldners ist meist nur dieser Teil bekannt. Gebündelte Informationen über Bankverbindungen, Grundbesitz oder auch Vermögen ermöglichen es ab Januar 2010, die Vollestreckungsaufgaben in den meisten Fällen durch den Innendienst zu erledigen. Maßnahmen wie Konten- und Gehaltspfändungen werden zu einem Aufgabenschwerpunkt. Insgesamt sollen die Mitarbeiter dadurch effektiver eingesetzt werden. Für die teilnehmenden Kommunen sollen dadurch die Kosten sinken. Da es ein gemeinsames Vollstreckungsprogramm geben wird, sollen auch die IT-Kosten sinken. Weniger Akten und geringere Kfz- und Reisekosten sollen durch die Bündelung der Aufgaben entstehen. Der Schuldner hat dann nur noch einen Ansprechpartner.