Der Leiter der Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund, Ulrich Stechel, weist darauf hin, dass sich die Einkommenssteuer um bis zu 1200 Euro für Handwerkerleistungen verringern lässt. Begünstigt sind 20 Prozent der bezahlten Aufwendungen. Um den maximalen Betrag auszuschöpfen, müssen Handwerkerleistungen von 6000 Euro nachgewiesen werden. Voraussetzung ist, dass der Handwerker eine Rechnung ausstellt, in der die Arbeitsstunden getrennt ausgewiesen sind. Unabdingbar ist weiterhin, dass die Rechnungen per Überweisung bezahlt wurden. Begünstigt sind sämtliche Reparaturmaßnahmen im Haus oder Grundstück sowie Aufwendungen für den Schornsteinfeger oder die Heizungswartung. Weitere Informationen unter www.steuerverbund.de.