BAD NENNDORF (mk). Vor einer Woche wurde der Schutzstreifen für Radfahrer oder auch Angebotsstreifen genannt auf die Rodenberger Allee aufgebracht. Dieser ist jedoch kein echter Fahrradweg, denn er darf von Kraftfahrzeugen mitbenutzt werden, sofern eine Gefährdung der Radfahrer ausgeschlossen ist. Der Angebotsstreifen muss jedoch, im Sinne des Rechtsfahrgebotes, von den Fahrradfahrern genutzt werden. Das Parken auf diesem Streifen ist verboten.