Zudem darf der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr durch die abgetragenen Schneemassen nicht behindert werden. Das Ablagern von Schnee und Eis ist auf den Straßen, Gehwegen, Omnibushaltestellen, Durchgängen der Überwege, Hydranten und Kanalschächten verboten. Die Schneemassen können auf vorhandenen Grünstreifen gelagert werden.