Für Dieter Horn ist das nicht nachvollziehbar. Er wendete sich erneut in einem Schreiben an Bürgermeister Karl-Heinz Buchholz und unterstrich seine Forderung. Buchholz hatte ihm mitgeteilt, dass in der bereits erteilten - aber noch nicht rechtskräftigen - Baugenehmigung lediglich ein Umkreis von 400 Metern um das Objekt als zu reinigender Bereich gekennzeichnet wurde. Foto: ste