Windkraftanlagen in der vorgesehenen Höhe zerstören, beziehungsweise gefährden nach dem Urteil des Vereins das Landschaftsbild mit der Schaumburg und damit die historisch gewachsene Kulturlandschaft. Verwiesen wird in der Stellungnahme dazu auf das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz, das Kulturdenkmale ausdrücklich unter Schutz stelle. Davon dürfe laut Gesetz nur abgewichen werden, „soweit ein überwiegendes öffentliches Interesse dies zwingend erfordert”.