Der Landeswahlleiter hatte den Ablauf der Frist, innerhalb derer Unterschriften für das Volksbegehren bei den Kommunen eingereicht werden können, auf den 2. Mai 2011 festgelegt. Gegen diese Fristfestsetzung hatten die Initiatoren des Volksbegehrens den Staatsgerichtshof angerufen. Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass die gesetzlich festgelegte Sechs-Monats-Frist bis zum Ablauf der Unterschriftensammlung erst dann beginne, wenn eine unanfechtbare Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens vorliege. Da die Landesregierung dieses jedoch nur verbunden mit einer Auflage für zulässig erklärt und die Initiatoren gegen diese Entscheidung den Staatsgerichtshof angerufen haben, gibt es bislang noch keine unanfechtbare Entscheidung zur Zulässigkeit. Daraus schließt der Staatsgerichtshof, dass die Frist für die Abgabe von Unterschriften noch nicht in Gang gesetzt worden ist. Wie der Präsident des Staatsgerichtshofes, Professor Jörn Ipsen, mitteilte, finde voraussichtlich am 1. Juli eine mündliche Verhandlung in Sachen Volksbegehren für gute Schulen statt. Frühestens ab diesem Termin beginnt also die gesetzlich geregelte Sechs- Monats-Frist, die die „Volksbegehrer” gut nutzen wollen. Insbesondere die hohen gesetzlichen Hürden für die Neugründung von Gesamtschulen, gegen die das Volksbegehren sich unter anderem zur Wehr setzt, sind in vielen niedersächsischen Kommunen und Landkreisen ein brisantes Thema. Nicht aus dem Blick verlieren wollen sie dabei auch den Kampf gegen das „Turbo-Abitur”. Während andere Bundesländer bereits gelernt haben und den neunjährigen Weg zum Abitur wieder ermöglichen, hält Niedersachsen trotz der teilweise immensen Belastung der Schüler am G8 fest. Die Nachricht schlug beim „harten Kern” des Volksbegehrens ein wie eine Bombe: Die Initiatoren und ihre Unterstützer in vielen Orten Niedersachsens werden weitermachen und auch den anstehenden Wahlkampf nutzen, um für ihre Anliegen zu werben. In Sachen Bildungspolitik werden nicht nur Landespolitiker, sondern auch die Kommunalpolitiker Farbe bekennen müssen – etwa wenn es um die Frage „Oberschule oder Gesamtschule” geht. Foto: privat
BUZ: Die Theatergruppe der IGS Langenhagen und die Showreiterin Andrea Schmitz engagieren sich mit einem selbst geschriebenen Theaterstück für das Volksbegehren.