Im Übrigen habe jeder betroffene Anwohner das Recht, sich den an Lietzau gerichteten Bescheid durch das Bauordnungsamt des LK Schaumburg zustellen zu lassen und selbst Widerspruch dagegen einzulegen. Diese Möglichkeit bestehe nach wie vor. Eine anwaltliche Vertretung sei für die Wirksamkeit des Widerspruchs nicht erforderlich. Nach Kenntnis der Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen sind aktuell weitere Widersprüche durch Anwohner in Vorbereitung. Abschließend betont die BI nochmals, dass sie den regenerativen Energien durchaus aufgeschlossen gegenüberstehe. Wer aber glaube, dass das Aufstellen von Windrädern - und seien sie auch noch so gigantisch hoch - in einem Tal mit schlechtester Windhöffigkeit etwas mit dem Abschalten von Atomkraftwerken zu tun habe, der glaube vermutlich auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten, so Britta Rinne.