Die Stadt Rodenberg ist verpflichtet, der ausführenden Baufirma Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben. Auch vor diesem Hintergrund wird um Verständnis für die hierfür notwendigen Verkehrsbeschränkungen gebeten. Jörg Döpke vom Bauamt der Stadt weiter dazu: „Bisher haben sich die mit der Ausführung beauftragen Baufirmen bei der Feststellung und Klärung der notwendigen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung im Interesse der Stadt Rodenberg kooperativ aufgestellt, insbesondere waren hierfür keine gerichtlichen Verfahren notwendig. Sämtliche Kosten für diese Mängelbeseitigung gehen ausschließlich zu Lasten der Baufirmen.”