Die GBG Grundstücksgesellschaft als Erschließungsträger vermarktet die Bauplätze. Jetzt wurde im Gemeinderat bekannt, dass Verkauf und Bebauung in dem Baugebiet sehr schleppend vorangehen. Die Grundstücksgesellschaft sieht die geltenden, sehr eng gefassten Vorgaben des geltenden Bebauungsplans als wesentlichen Grund für die nur langsame Vermarktung. Die Gesellschaft hat sich deshalb mit einem Antrag an die Gemeinde gewandt und darum gebeten, die mögliche Anzahl der Geschosse von einem auf zwei Vollgeschosse zu verändern, die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 zu erhöhen und eine Änderung der Dachneigung zuzulassen.
Gemeindedirektor Jens Schwedhelm erläuterte dem Rat, dass an der bisher vorgegebenen Firsthöhe von neun Metern nicht gerüttelt werde, auch bei Zweigeschossigkeit nicht. Sollte die Änderung bei der Dachneigung kommen, dann könnten jedoch auch Pult- und Flachdächer gebaut werden.
Bisher war in der Gestaltungssatzung vorgegeben worden, dass nur Dachneigungen von 28 bis 48 Grad zulässig sind.
Klaus Baxmann und Horst Schimmelpfennig (beide SPD) machten in ihren Stellungnahmen deutlich, dass sie sich Änderungen dieser Art vorstellen könnten. Allein schon, um bei schwindenden Einwohnerzahlen wieder mehr Menschen nach Lindhorst zu holen, die Häuser bauen wollen.
Burkhard Pieper (CDU) machte darauf aufmerksam, dass immerhin die Hälfte der Grundstücke „In der Kirchbreite” schon bebaut sei. Dies sei nach den alten Vorgaben geschehen. „Wir müssen die Anwohner frühzeitig informieren,” sagte Pieper, „die werden nicht erbaut sein, wenn dort plötzlich zweigeschossige Häuser entstehen.” Lauter Beifall von den Zuhörerbänken, wo zahlreiche Bürger Platz genommen hatten, begleitete seine Aussage. Manfred Richter unterstützte seinen, Fraktionskollegen: „Ich halte es nicht für gut, wenn wir dort eine Benachteiligung einführen.”
Jens Schwedhelm versicherte auf Nachfrage, dass die Firsthöhe in jedem Falle bei neun Metern bleibe. Es sei zudem sichergestellt, dass von den Anwohnern vorgetragene Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt würden.
Der Rat stimmt ohne Gegenstimme und Enthaltung für den entsprechenden Aufstellungsbeschluss. Gleichzeitig fasste er den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die vorgesehene Planänderung wird demnächst ausliegen.