Die Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in der Samtgemeinde war bereits seit 1983 in Kraft und über all die Jahre nahezu unverändert geblieben. Es habe lediglich hier und da mal sehr geringe Erhöhungen gegeben, erläuterte Fachbereichsleiter Wolfgang Fischer dem Gremium. Immerhin sei die Wahrnehmung von Funktionen seit 1983 einen großen Wandel unterworfen gewesen und es seien neue Aufgabenbereiche dazu gekommen. Jetzt sei es an der Zeit, das ein oder andere zu ändern.
Bei der neu verabschiedeten Satzung ist die Anpassung der Beträge, wie Lauenstein es formulierte, „moderat ausgefallen”. Neben der Erhöhung wurde der Personenkreis erweitert, der in den Genuss solcher Aufwandsentschädigungen fällt. Dazu zählen beispielsweise Funktionsträger wie der Atemschutzbeauftragte einer Ortswehr oder der Kinderfeuerwehrwart einer Wehr. Die neue Satzung trat rückwirkend zum 1. Juni in Kraft.