Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B der Mitgliedsgemeinde Buchholz der Samtgemeinde Eilsen wird für das Jahr 2013 entsprechend denen des Vorjahres unverändert festgesetzt. Gemäß Paragraph 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Grundsteuer hiermit rechtsverbindlich festgesetzt, da ab dem Jahr 2010 keine Bescheide über Grundsteuern A und B zugestellt werden. Die Höhe der Forderungen und die Fälligkeitstermine sind aus dem letzten zugestellten Bescheid unter Fälligkeitstermine in künftigen Jahren zu entnehmen.