Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sogenannte „Sichtdreiecke” grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Es ist auch das Lichtraumprofil zu beachten, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen. Die Stadt Rinteln bittet darum Rücksicht zu nehmen und diese Hinweise zu beachten. Auskünfte bei der Stadt Rinteln erteilt Jens Depping, Telefon 05751/403-178.