die Abgabenbescheide für die Grund- und Hundesteuer vom 20. Januar 2014 haben in den Gemeinden Helpsen, Hespe und Seggebruch weiterhin Gültigkeit. Es handelt sich um so genannte „Dauerbescheide”. Sie gelten so lange weiter, bis ein neuer Bescheid ergeht. Unter Fälligkeit der Folgejahre ist der jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichtende Betrag ausgewiesen. Für die Gemeinde Nienstädt gilt dies nicht. Hier wurde der Hebesatz der Grundsteuer A und B angehoben. Allen Grundstückseigentümern wird ein neuer Abgabenbescheid zugesandt. Dessen Gültigkeit dauert, bis ein neuer Bescheid ergeht. Der Wasser- und Abwassergebührenbescheid mit der Verbrauchsabrechnung wird wie bisher jährlich allen Grundstückseigentümern übersandt.