Der Pressesprecher der Polizei Bückeburg, Matthias Auer, weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, folgende Verhaltensregeln anzuwenden, um nicht das nächste Opfer eines Trickdiebstahls zu werden und beschreibt andere mögliche Varianten, wie Trickdiebe Kontakt zu ihren Opfern aufnehmen: Der Glas-Wasser-Trick vermittelt vorgetäuschte Notlagen. Beispiel: Es klingelt an der Haustür. Es sind häufig Frauen, die Übelkeit, Schwangerschaft oder Arzneimitteleinnahme vortäuschen und an der Haustür nach einem Glas Wasser fragen. In dem Moment, in dem die älteren Menschen das Glas Wasser holen, schlüpft eine weitere Person in die Wohnung und durchsucht Schränke und Schubladen nach Wertvollem. Die meisten Trickdiebe werden im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer fündig. Die Unbekannten geben an, dass sie angeblich Hilfe für ihr krankes Kind benötigen würden. Der Verpflichtung zur Hilfeleistung kommt man in jedem Fall nach, wenn man einen Arzt verständigt. Grundsätzlich sollte man nie Fremde in die Wohnung lassen. Eine angebliche Notsituation wie in diesem Fall ist in der Regel nur ein Vorwand, die Wohnung eines potentiellen Opfers zu betreten. Ist dies gelungen, sind die Wohnungsinhaber dem oft sehr professionellen Vorgehen dieser Straftäter zumeist hilflos ausgeliefert. Wegen einer Autopanne wird um Kühlwasser gebeten, bzw der Fremde muss wegen einer Panne dringend telefonieren, angeblich ist sein Handy leer. Das mitgeführte Kleinkind muss dringend zur Toilette. Niemand ist verpflichtet, Fremde zwecks Toilettenbesuch in die Wohnung zu lassen. Auch die Masche mit der Wohnungsbesichtigung kommt immer wieder vor. Man interessiert sich für eine freie Wohnung im Haus. Wegen der grundrissgleichen Wohnung des Opfers bitten die gepflegt aussehenden Betrüger um die Wohnungsbesichtigung. Vorsicht bei hilfsbereiten freundlichen „Taschenträgern”. Diese „Hilfsbereitschaft” dient oft nur einem Zweck, nämlich in die Wohnung zu gelangen. Der hilfsbereite Mensch möchte oben angekommen nur ein Glas Wasser oder er muss zur Toilette. Wer möchte sich da undankbar zeigen. Durch Ablenkung, beispielsweise Hochhalten einer Tischdecke, Bitte um Glas Wasser, Toilettengang, Nachricht aufschreiben, gelangt ein zweiter Täter unbemerkt in die Wohnung und durchsucht die Räume nach Wertsachen.