Bei der Überprüfung wurden zwei augenscheinliche Taschenlampen festgestellt, die sich jedoch als getarnte Elektroschocker entpuppten. Die Personen konnten nach ihren Angaben nicht erklären, warum und wo sie die Gegenstände erworben haben. Weiterhin konnten sie nicht erklären, was das Tasern der Straßenlaterne sollte, zumindest konnte festgestellt werden, dass es zu keiner Beschädigung der Straßenlaterne kam. Da es sich bei diesen als Taschenlampen getarnte Elektroschockern um verbotene Waffen nach dem Waffengesetz handelt, werden sich die zwei Personen vor dem Gesetz verantworten müssen.