Mitte August hatte der Samtgemeinderat nach heftiger Debatte höhere Gebühren für Krippe und Hort sowie für zusätzliche Betreuung in den Kindergärten über die vom Land inzwischen verfügte Beitragsfreiheit hinaus beschlossen. Eine Mehrheit entschied sich für Ermäßigungen, wenn ein zweites oder weiteres Kind in den Einrichtungen betreut wird. In der Rangfolge geht es nach dem Alter; das kostenfreie Kindergartenkind bleibt ausgenommen. Begründet wurde die Erhöhung der Sätze mit der immer höheren finanziellen Belastung der Samtgemeinde. Ursprünglich sollten Eltern und Kommune jeweils hälftig die Kosten tragen. Dieses Verhältnis stimme bereits länger nicht mehr. Die Eltern beklagen, dass trotz der Kindergarten-Beitragsfreiheit nun wesentlich mehr Geld für die Betreuung aufgebracht werden müsste. Vor allem für Krippenkinder sei der Satz erheblich gestiegen. In Fallbeispielen erläutern sie Steigerungen von bis zu 30 Prozent, wenn ein Kindergarten- und zwei Krippenkinder ganztags betreut werden müssten. Das Argument der Samtgemeinde, in der Vergangenheit seien vor allem die Krippengebühren viel zu gering kalkuliert gewesen, lassen die Kritiker nicht gelten: Dann hätte schon längst schrittweise erhöht werden müssen. Wörtlich heißt es in dem dem SW vorliegenden Schreiben: „Es drängt sich hier der Verdacht auf, dass über die hohen neuen Gebühren die Kostenfreiheit der Kindergartenplätze teilweise kompensiert werden soll.” In dem Brief wird ferner auf die „unzureichende Versorgung mit Vertretungspersonal” hingewiesen. Es habe wiederholt Betreuungsengpässe und zeitweilige Gruppenschließungen geben müssen. Dabei seien die Familien auf eine reibungslose Unterbringung angewiesen. Ähnlich argumentiert Katrin Weigt, die als Elternvertreterin im zuständigen Fachausschuss die Gebührendiskussion unmittelbar miterlebt hatte. Sie wirft der Politik vor, eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung nicht erkannt zu haben. Die Realität bestehe aus Berufstätigkeit beider Elternteile, hoher Pendelrate nach Hannover, hoher Trennungsrate, dem Schicksal von Alleinerziehenden und dem Wegfall von Unterhaltszahlungen. Zudem genüge es nicht, weiter neue Baugebiete auszuweisen, wenn nicht die nötige Infrastruktur mit geschaffen würde. Öffentlich ins Nachdenken gekommen ist inzwischen Ratsfrau Patricia Kasper (Rodenberger Interessen), die in der Entscheidung des Samtgemeinderates rechtliche Probleme sieht. Dabei verweist sie auf den Wortlaut des Kindertagesstättengesetzes und dessen Hinweis zur Gebührenbemessung nach der wirtschaftlich zumutbaren Belastung der Eltern. Schließlich sei es doch erklärtes Ziel des Staates, allen Kindern unabhängig vom Einkommen den Besuch der Einrichtungen zu ermöglichen. Folglich wären Überlegungen zur Kostendeckung stets nachrangig zu betrachten. Doch die junge Politikerin stellt sich zugleich selbst die Frage: „Wer soll das finanzieren?” Abschließend denkt Kasper an die Eltern, deren Kinder bereits jetzt die Einrichtungen nutzen und ihre persönlichen Verhältnisse auf den bisherigen finanziellen Rahmen ausgerichtet haben. Diese müssten eigentlich Bestandsschutz genießen und erst bei Neuanmeldung von Kindern die höheren Gebühren entrichten. Die Ratsfrau sieht sich durch eine aktuelle Zahl bestätigt: Es gebe nach Angaben der Verwaltung nur knapp 40 Fälle –”also”, sagt sie, „Peanuts verglichen mit dem Volumen des Gesamthaushaltes”.