SAMTGEMEINDE RODENBERG (al). Der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Nordschaumburg ist künftig für die ordnungsgemäße Versorgung aller Haushalte mit frischem Nass zuständig. Zwar war er dies bisher schon für die Bereiche Rodenberg, Apelern und Pohle. Neu hinzu kommen jetzt Lauenau, Hülsede und Messenkamp mit ihren Ortsteilen. Nur für Schmarrie bleibt der mit Eimbeckhausen, Rohrsen und Beber gebildete Wasserzweckverband zuständig. Auch an den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts. Die Samtgemeinde bleibt Besitzerin und Betreiberin der Leitungen, wird weiterhin fällige Investitionen stemmen und die jährliche Gebührenabrechnung vornehmen. Aber das so genannte operative Geschäft erledigt der WBV. Hierzu gehören unter anderem die regelmäßige Kontrolle der Wasserwerke und der Wasserqualität, der Austausch von Wasseruhren und Instandsetzungen zum Beispiel nach Rohrbrüchen. Warum sich Samtgemeinde und WBV zu diesem Schritt entschlossen haben, begründete der kaufmännische Leiter des Eigenbetriebs Wasser, Sven Janisch, mit den wachsenden Anforderungen, die gesetzliche Regelungen an die Wasserversorgung stellen würden, bei unverändert geringer Personaldecke. Es seien nur zwei Mitarbeiter eingesetzt. Bei Fortbildungen, Krankheits- oder Urlaubsfällen entstünden Engpässe. Der Betrieb müsse jedoch jederzeit zu hundert Prozent gewährleistet sein. Dies könne der WBV als weitaus größeres Unternehmen besser abdecken. Durch den Zugang von damit 2000 weiteren Haushalten wachse der WBV um genau zehn Prozent, erwähnte Geschäftsführer Werner Volker über den vom Süntel bis zum Steinhuder Meer reichenden Verbandsbereich. Für den Verbraucher ändere sich letztlich nur die Notrufnummer bei einem Schadensfall. Betroffene könnten sich unter (05725) 94130 oder unter (0160) 88 23 624 meldn. Allerdings würden anstelle der bisherigen Samtgemeinde-Fahrzeuge nun die des WBV die täglichen Kontrollfahrten übernehmen. Samtgemeindebürgermeister Georg Hudalla sah in dem Vertrag einen Vorteil für beide Seiten: „Ich halte ihn für sehr zukunftsfähig.” Zudem gelte der WBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts als „verlässlicher Partner”. Im Übrigen seien Politik und Verwaltung gleichermaßen davon überzeugt, gerade die Wasserversorgung nicht privatisieren zu wollen. Ob sich durch den Wechsel Einsparpotenzial ergebe, wollten beide Seiten offen lassen. Allerdings hoffe er auf Synergieeffekte, betonte Hudalla. Zudem sei mit dem Vertrag Neuland betreten worden: „Das konnte nicht einfach irgendwo abgeschrieben werden.” Die neue Regelung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre. Foto: al