Acht Verurteilungen sind mittlerweile erfolgt, die Betrugsmasche zur Erlangung von Führerscheinen im Raum Rinteln dürfte die Justizbehörden jedoch noch lange beschäftigen. Das Hauptverfahren läuft noch, aus ihm wurden Nebenverfahren abgespalten.
Im Dezember 2022 gelangte der Fall an die Öffentlichkeit, der ein Medienecho in ganz Deutschland nach sich zog. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ermittelte gegen einen Fahrlehrer, dem sie vorwarf, gemeinsam mit weiteren Verdächtigen, Prüflingen gegen Bezahlung unberechtigt zum Führerschein verholfen zu haben. Die Masche dabei: Als Stellvertreter sollen andere Personen die Führerscheinprüfungen für die eigentlichen Prüflinge absolviert haben. Diese erschlichen sich also gegen Bezahlung die eigentliche Fahrerlaubnis, ohne selbst die Prüfungsleistung erbracht zu haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Der Fall fand damals bundesweit Beachtung. Auch aus anderen Regionen erfolgten im Nachgang Berichte über verschiedene Betrugsmaschen zum rechtswidrigen Erwerb der Fahrerlaubnis.
Nils-Holger Dreißig, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bückeburg, zeigte auf Nachfrage auf, dass sich der Fall im Raum des Landkreises Schaumburg zu einem umfangreichen Verfahrenskomplex entwickelte. Nils-Holger Dreißig erklärte, dass bisher fünf „Endkunden“ verurteilt wurden. Ihnen wurden dabei Geldstrafen von 70 bis 90 Tagessätzen auferlegt. Hinzu kommen Urteile gegen drei „Stellvertreter“ in Höhe von 20 bis 150 Tagessätzen. (Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich bekanntlich nach dem individuellen Nettoeinkommen, das der jeweilige Täter an einem Tag erzielen würde.) Alle diese Urteile bezogen sich auf den „Missbrauch von Ausweispapieren“ nach Paragraf 281 im Strafgesetzbuch, wie Dreißig ausführte. Der Paragraf stellt es unter Strafe, ein Ausweispapier eines anderen zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen. Ebenso, sein Ausweispapier einem anderen zur Täuschung im Rechtsverkehr zu überlassen. Dieses wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Mit „Endkunden“ sind die eigentlichen Prüflinge gemeint, die nicht selbst die Prüfungen absolvierten. Stattdessen erledigten dies die „Stellvertreter“, sowohl bei theoretischen als auch bei praktischen Prüfungen. Die Prüfungen nehmen staatlich anerkannte Prüfer vor, zumeist von TÜV oder Dekra.
Diese mussten hinters Licht geführt werden, damit die Betrugsmasche funktionieren konnte. Die „Stellvertreter“ legten den Prüfern also die Ausweise vor, die ihnen die eigentlichen Prüflinge, die „Endkunden“ überlassen hatten. Auf eine gewisse Ähnlichkeit müssen die Drahtzieher also geachtet haben, damit die Täuschung gelingen konnte. Die „Stellvertreter“ bewältigten die Prüfung dann unter fremden Namen, dem des „Endkunden“. Auf dieser Grundlage erhielten die „Endkunden“ so rechtswidrig ihre Fahrerlaubnis. Dafür mussten sie einen vierstelligen Geldbetrag zahlen.
Nils-Holger Dreißig erklärte, dass das Hauptverfahren noch laufe. Aus diesem würden sich jeweils Nebenverfahren entwickeln. Der Gesamtkomplex würde die Behörden wohl noch Monate beschäftigen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 2022 einem Fahrlehrer und weiteren Beschuldigten vorgeworfen, die Betrugsmasche aufgezogen zu haben. Das Amtsgericht Bückeburg war damals dem Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg auf Durchsuchungsbeschlüsse gefolgt. Diese vollstreckten die Ermittlungsbehörden unter anderem in Rinteln, jedoch auch in weiteren Orten.
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