Was passiert 
am 10. September An diesem 10. September werden alle Warnmultiplikatoren – also Warnapps wie NINA, das Radio und auch das Fernsehen zur Probe eine Warnung herausschicken. Parallel werden auf Ebene der Länder, in den Landkreisen und in den Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst beispielsweise Sirenen und Lautsprecherwagen. Ziel dieser bundesweiten Aktion ist es, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren, die Funktion und den Ablauf einer Warnung besser verständlich zu machen als auch auf die unterschiedlichen Mittel zur Warnung aufmerksam zu machen. Am 10. September werden dann um 11 Uhr bundesweit für eine Minute die Sirenen anfangen zu heulen, und zwar mit einem auf- und abschwellenden Warnton – dieser signalisiert den Katastrophenfall. Wer hat diesen 
Warntag organisiert? Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden. Warum wieder bundesweit? Im Laufe der Zeit habe sich die Ausgangslage verändert – Terroranschläge, Naturkatastrophen und aktuell die Pandemie haben gezeigt, dass sich Bedrohungen über die Jahre wandeln können. Mit den nun jährlich stattfinden Warntagen (jeden zweiten September eines Jahres) sollen neben der Akzeptanz auch das bloße Wissen um die allgemeine Warnung gestärkt werden. Doch auch die Behörden selber wollen für einen Ernstfall gewappnet sein, in einer Notlage müssen alle Rädchen funktionieren, damit die gesamte Bevölkerung gewarnt werden kann. Vielerorts wurden die Sirenen jahrelang nicht oder nur selten genutzt. „Jeder soll alle Informationen bekommen, die er braucht, um sich zu schützen und anderen zu helfen”, so das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Inhalt einer Warnung Die Bevölkerungswarnung soll dabei zwei Funktionen erfüllen: Zum einen hat sie die „Weckfunktion” - soll heißen: Das Warnmittel ist jederzeit aktivierbar und kann die Bürger auf das Vorhandensein einer Gefahr hinweisen. Der Bürger soll zudem animiert werden, sich auf die Informationssuche in anderen Medien zu begeben. Hier kommt die Informationsfunktion ins Spiel: Nach der Alarmierung des Bürgers muss dieser über Art und Umfang der Bedrohung informiert werden und genaue Verhaltensanweisungen erhalten. Diese können beispielsweise per Durchsage per Lautsprecherwagen oder Radio den Bürger erreichen. Weitere Informationen zu dem Thema sich auch auf der Homepage www.warnung-der-bevoelkerung.de erhältlich.