Die Samtgemeinde Nenndorf hat das Wahlverfahren für die Wahl des Behindertenbeirates eingeleitet und alle Berhindertenvereine, -verbände und Selbsthilfegruppen aufgefordert bis kommenden Dienstag, dem 30. Oktober zwei Deligierte zu benennen.
Die Satzung für den Behindertenbeirat sieht vor, dass die Mitglieder des Behindertenbeirates durch die Deligiertenversammlung für eine Wahlzeit von drei Jahren gewählt werden, wobei nach der Amtszeit eine Wiederwahl möglich ist.