In der Küche waren zwei Köche mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt, die nicht im Besitz der erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung waren. Gegen den Arbeitgeber und seine Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen der fehlenden Aufenthaltsgenehmigungen eingeleitet.
Das Hauptzollamt Hannover setzte daraufhin eine Geldbuße von 4.000 Euro gegen den Restaurantbesitzer fest. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Gastronom Einspruch ein.
Das Amtsgericht Hannover bestätigte in der Hauptverhandlung die Entscheidung des Hauptzollamts und verurteilte den Restaurantbesitzer zu 4.000 Euro Geldbuße. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig. Auch gegen die Arbeitnehmer wurden inzwischen Geldbußen rechtskräftig festgesetzt. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültigen Aufenthaltstitel kann als Ordnungswidrigkeit im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.