Alle Grundstückseigentümer werden von der Samtgemeinde daran erinnert, Hecken und andere Anpflanzungen verkehrssicher zurückzuschneiden. Straßen-, Rad- und Fußwege sowie zugewachsene Verkehrszeichen müssen sicher und gut erkennbar sein. In den Straßenraum ragende Bäume müssen eine Durchfahrtshöhe von vier Metern gewährleisten.