BAD NENNDORF. Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass das Betreiben von elektrischen Rasenmähern und Motorsägen, die den Wert von 60 Dezibel überschreiten, nur zu folgenden Zeiten erlaubt ist: Werktags von 8 bis 13 und von 15 bis 19 Uhr, samstags von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.