In der letzten Bauausschuss-Sitzung der Stadt Bad Nenndorf hatten sich die Ratsherren Erwin Biener (parteilos) und Andreas Fedler (FDP) gegen die Sanierungspläne ausgesprochen (wir berichteten). Im Stadtrat brachte jetzt Ratsherr Brandes seine Kritikpunkte vor. Er sprach vor allem die nach seiner Meinung nach gravierenden Auswirkungen in Bezug auf die Grundbucheinträge an, die das Baugesetzbuch für alle Grundstücke im Sanierungsgebiet vorsieht. Zuvor hatte Bauamtsleiter Hans Bernhard Kampen ausgeführt, dass nach Inkrafttreten der Sanierungssatzung zum Beispiel Baumaßnahmen oder Grundstücksveräußerungen der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht unterworfen sind. Dabei denke die Stadt aber über eine „vereinfachte Verfahrensweise” nach. Im Sanierungsgebiet soll die Erhebung von Ausbaubeiträgen ausgeschlossen werden. An diese Stelle werde ein Ausgleichsbeitrag treten, sofern eine durch die Sanierung hervorgerufene Wertsteigerung am Grundstück festzustellen ist. Brandes äußerte Vorbehalte gegen die Pläne, auch, weil nach seiner Einschätzung zu befürchten sei, dass bei der Bearbeitung von Genehmigungen durch die Stadtverwaltung Zeitverzüge zu befürchten wären. Auch die beiden anderen Rechtsanwälte im Stadtrat, Biener und Fedler, brachten sich erneut in die Diskussion ein mit der Forderung nach Verkleinerung des Sanierungsgebietes. Sie sprachen sich dafür aus, das Areal zunächst auf die Flächen von Stadt und Land zu beschränken.
Ratsherr Brandes stellte zwei Anträge. Zum einen wollte er die Fläche zwischen der Bahnhofstraße, der Hauptstraße und der Kampstraße aus dem Sanierungsgebiet ausklammern. Zum zweiten sollte die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, auf sechs Jahre festlegen lassen. Beide Anträge fanden nicht die erforderlichen Mehrheiten. Der Rat sprach sich nach einem Appell von Stadtdirektor Bernd Reese schließlich dafür aus, den Satzungsbeschluss zu fassen und damit die Innenstadtsanierung formell weiter auf den Weg zu bringen. Die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, wurde wie vorgeschlagen auf zwölf Jahre festgelegt. Voraussetzung dafür ist aber die kontinuierliche Bereitstellung von Fördermitteln. Der Bescheid über die zu erwartenden Millionen vom Land Niedersachsen zur Durchführung der Innenstadtsanierung steht indes noch aus.