Die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Auetal haben in der Vergangenheit vermehrt Gegenstände (Figuren, Vasen) auf Rasengräbern aufgefunden. Hiedurch werden die Pflegemaßnahmen erheblich behindert. Die Gemeindeverwaltung weist daher aus gegebenem Anlass auf die Friedhofsatzung hin.
In der neuen Fassung vom Juni 2006 können sowohl Erd- als auch Urnengräber als Rasengräber angelegt werden. Rasengräber sind eingesäte Flächen mit bodengleicher Rasenplatte ohne weiteren Bewuchs. Das Anpflanzen von Blumen sowie das Aufstellen von Schnittblumen, Figuren und ähnlichen Gegenständen ist auf Rasengräbern nicht gestattet.