Gemeinsam mit der Sparkasse Schaumburg gibt die Stadt Bückeburg eine silberne Gedenkmedaille mit dem Konterfei des Grafen zu Holstein-Schaumburg heraus, die zum Preis von 30 Euro käuflich erworben werden kann. Interessenten wenden sich an die Sparkasse Schaumburg (Herr Dehne, Telefon 05722 / 201-292).
Bereits 1365 wurde Bückeburg das Fleckenrecht verliehen. Kulturell aufwärts ging es ab 1601 unter der Regie des Grafen (später Fürst) Ernst III zu Holstein-Schaumburg, der das Schloss und die dazugehörige Siedlung ausbaute, die Regierung von Stadthagen nach Bückeburg verlegte, den Marktplatz anlegte und ein Rathaus errichten ließ. 1611-1615 rundete der Bau der Stadtkirche die städtebauliche Entwicklung ab.
Im Rahmen der Verhandlungen der Bückeburger Bürgerschaft mit dem Landesherrn über eine Ausweitung ihrer Rechte erließ Graf Ernst am 4. Februar 1609 ein Mandat, mit dem der Stadt Bückeburg das Recht auf zwei Jahrmärkte und zwei wöchentliche Markttage gewährt wurde. In diesem Mandat wird Bückeburg erstmals durch den Landesherrn „Stadt” genannt. Foto: hb/m