Für die Kirchen des Dekanats Bückeburg bedeutet das Aufatmen. Denn es kommt nicht so schlimm, wie befürchtet. Das Bistum sei den Vorschlägen des Dekanatspastoralrates gefolgt, sagte Dechant Stephan Bringer auf Nachfrage des Schaumburger Wocchenblattes.
Die St. Marien Kirche in Bückeburg. die St. Josef Kirche in Obernkirchen, die Kirche Maria vom heiligen Rosenkranz in Bad Nenndorf, St. Petrus Canisius in Hohnhorst, St. Joseph in Stadthagen sowie die Lindhorster St. Barbara und die Rintelner St. Sturmius-Kirche in die Kategorie A eingestuft. Sie gelten als unentbehrlich und werden bei Bedarf sogar ausgebaut.
Bei 99 Kirchen will das Bistum mittelfristig den Bedarf überprüfen, in der Regel im Jahre 2018. Dazu gehört im Dekanat Bückeburg die Hl. Herz Jesu-Kirche in Sachsenhagen. Auch die Rodenberger Mariä Himmelfahrt-Kirche ist nun in der Kategorie B. Im Entwurf gehörte sie zu den C1-Kirchen, die aus diözesaner Sicht für die seelsorgliche Entwicklung der jeweiligen Pfarrgemeinde nicht unbedingt notwendig sind. Sie werden aber nicht geschlossen und bis 2014 weiterhin bei der Berechnung der Finanzzuweisungen für die Pfarrgemeinden berücksichtigt. In diese Kategorie fallen dank der Vorschläge des Dekanatspastoralrates die St.-Katharina-Kirche in Auetal-Rehren und die Lauenauer St. Markus-Kirche. Beide waren zuvor für die Schließung vorgesehen. Nun müssen die Gemeinden selbst für den Unterhalt der Gotteshäuser sorgen, wenn sie diese weiterhin mit Leben füllen wollen.
Weitere 47 Kirchen sind nach dem Willen des Bischofs insgesamt zu schließen (Kategorie C2). Dieses Urteil betrifft nun nur noch drei Kirchen im Dekanat Bückeburg. Die Bad Eilser St. Johannes Evangelist-Kirche wird geschlossen. Ein Schicksaal, dass sie mit vielen Kirchen in Kurstädten teilt, so Bringer. Mit sinkenden Kurgastzahlen sinken die seelsorgerischen Aufgaben, wenn es keine oder nur eine kleine Kerngemeinde vor Ort gebe.
Bis zum Ende der Renovierungsarbeiten an der Stadthäger St. Joseph-Kirche bleiben die Helpser Heilig-Kreuz Kirche und die Nienstädter St. Bartholomäus-Kirche in der Kategorie B. Danach gehören sie zur Kategorie C2 und werden geschlossen.
Im Januar vergangenen Jahres hatte das Bistum Hildesheim eine „vorläufige Verwaltungsvorlage” zur Kategorisierung seiner Kirchen vorgestellt. Dabei waren vor allem seelsorgliche Erwägungen leitend, aber auch die Bevölkerungsentwicklung und die Zahl der Katholiken. Der bauliche Zustand des Gebäudes und die erwarteten Instandhaltungskosten sowie die Entfernung zu benachbarten Kirchen wurden berücksichtigt.
Diese Vorlage haben die Gläubigen in den Pfarrgemeinden und Dekanaten intensiv beraten. Nahezu alle Dekanatspastoralräte gaben bis zum Oktober 2008 ihre Stellungnahmen zu den Kategorisierungsplänen ab. Auf der Basis dieser Rückmeldungen wurde die Planung erneut intern und mit den betroffenen Dekanaten beraten. Zuletzt hat sich am 16. September diesen Jahres der Priesterrat des Bistums mit diesem Thema beschäftigt. Nun hat Bischof Norbert Trelle die Kategorisierungspläne unterschrieben.
Bischof Norbert Trelle hat am 21. September an all jene Pfarrgemeinden geschrieben, in denen aufgrund seiner Entscheidung eine Kirche geschlossen werden muss. Ausführlich begründet der Bischof in jedem einzelnen Fall diese Entscheidung. In seinem Brief betont der Bischof, dass die Kategorisierung der Kirchen kein seelsorgliches Zeugnis für die Lebendigkeit einer Gemeinde sei. Es sei ihm einzig darum gegangen, die zu hohe Zahl der Kirchen im Bistum zu reduzieren. So wie die Gläubigen ihre Kirchen, oft nach dem Zweiten Weltkrieg, „mit Mut, Energie und unter großen persönlichen Opfern” gebaut hätten, so müsse man sich auch heute den aktuellen Herausforderungen stellen.