In der anschließenden Sitzung entschied sich der Rat, zunächst die Sanierung der „Siedlung” vorzusehen. „Die Straße ist abgängig”, bemerkte Bürgermeister Herbert Weibels, der selbst Anlieger ist und von vielen Klagen aus der Bevölkerung weiß: „Die liegen mir inden Ohren, auch weil die Straßenbeleuchtung nachts ausgeschaltet ist.” Tatsächlich gibt es hier Stolperfallen an Bordsteinen und Gullideckeln. Die Fahrbahn selbst besteht nur aus einer drei Zentimeter dicken Bitumendecke, wie bei einem Wasserrohrbruch im letzten Herbst festgestellt werden musste. Daher verwunderte es nicht, dass die Frostaufbrüche entlang der Gasleitungstrassen besonders stark sind. „Wenn die Straße angefasst wird, dann ordentlich”, verlangte Gemeindedirektor und Kämmerer Uwe Heilmann und rechnete vor: Die Kosten von voraussichtlich 440.000 Euro könnten sich finanzieren lassen durch 120.000 Euro im Haushalt, 100.000 Euro aus der Rücklage und 100.000 Euro durch ein Darlehen. Mit etwa 140.000 Euro müssten sich die Anlieger im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung beteiligen. Diese greift, da die Fahrbahn vor 50 Jahren gebaut wurde und nun eine Sanierung gerechtfertigt sei. Heilmann empfahl, die Maßnahme abschnittsweise auf das laufende und das kommende Jahr zu verteilen.
„Der Bürgersteig allein bringt es nicht”, fand Frederik Platte (CDU), „dann besser alles in einem Paket”. Harald Schmidt (SPD), ebenfalls Anlieger der Siedlung, forderte, „die Bürger zu fragen, ob sie das wollen”. Das jedoch stieß auf Heilmanns Widerspruch: Der Rat müsse schon im Grundsatz über die Maßnahme entscheiden. Die Ausgestaltung sei dann Sache des Bürgervotums. Zudem würden in einer Anliegerversammlung Probeberechnungen erfolgen: „Wenn die Leute wissen, was auf sie zukommt, ist meist die Luft raus”, berichtete er von vergleichbaren Ausbaumaßnahmen. Wolfgang Jamma (SPD) erinnerte an ebenfalls fällige Maßnahmen in der Schmarrier „Masch”. Dort ist die Rechtslage jedoch anders. Weil es sich um einen erstmalige Erschließung handelt, würden dort die Anlieger zu 90 Prozent an den Kosten beteiligt. Der gemeindliche Anteil betrage nur zehn Prozent. Foto: al