Mit dem Ende der Sanierungsarbeiten, das auf den 31. Dezember 2011 festgesetzt ist, muss auch die Aufhebung der Sanierungssatzung vorbereitet werden. In einem Abschlussbericht ist zu prüfen, inwieweit die Sanierungsziele auch tatsächlich erreicht worden sind. Zur weiteren Vorbereitung des Abschlusses müsse geprüft werden, welche Wertsteigerung die einzelnen Grundstücke durch die Sanierung erreicht haben.
Dabei würden alle Grundstücke im Planungsgebiet in die Prüfung einbezogen, unabhängig davon, ob diese selber saniert worden sind. „Die Gemeinde ist verpflichtet, Ausgleichsbeträge zu erheben”, machte der Experte der DSK deutlich.
Die Abrechnung erfolge auch vor dem Hintergrund, dass die Fördergelder zu einem Drittel vom Land und zum einem zweiten Drittel vom Bund getragen wurden. Ermittelt wird durch die Gutachter der Unterschied des Bodenwertes vor (Anfangswert) und am Ende der Sanierung (Endwert).
Conrad informierte weiter darüber, dass in der Regel die Beträge, die der Grundstückseigentümer zahlen muss, bei zehn Euro pro Quadratmeter liegen würde. In Randbereichen könnten sie auch niedriger sein - etwa fünf Euro -, in Kerngebieten auch einmal bei mehr als zehn Euro liegen. Zahlt der Grundstückseigentümer vor dem eigentlichen Sanierungsende, könne er „als Bonbon” mit einem reduzierten Beitrag rechnen. „Das liegt aber im Ermessen der jeweiligen Gemeinde”, erläuterte Conrad. Überhaupt müsste man vor einen genauen Festlegung von Beträgen erst die Ergebnisse des Gutachterausschusses abwarten. Nach den Worten von Jörg Döpke vom Bauamt hat die Sanierung der Innenstadt 1990 begonnen. Insgesamt 5,5 Millionen Euro sind von Bund, Land und Stadt investiert worden.
Nächster Schritt wird die Erarbeitung von Richtwertkarten über die Anfangs- und Endwerte der Grundstücke im Sanierungsgebiet sein. Ein Gutachterausschuss im Katasteramt Rinteln soll damit beauftragt werden. Über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet soll in einer Bürgerversammlung informiert werden. Es werden auch Einzelfallbesprechungen mit der Verwaltung möglich sein, klärte der Fachbeamte auf.
Der Experte der DSK informierte die Mitglieder des Fachausschusses außerdem darüber, dass die Stadt Rodenberg nach Abzug aller Einnahmen und Drittmittel rund 1,5 Millionen Euro in die Sanierung der Innenstadt investiert haben wird.