Bistümern Hildesheim und Osnabrück in den katholischen Pfarrgemeinden durchgeführt werden. Auch in Bad Nenndorf, Rodenberg und Lauenau finden diese Wahlen statt.
Norbert Trelle, der Bischof von Hildesheim, ruft alle Katholiken dazu auf, sich an der Wahl zu beteiligen: „Ich lade Sie herzlich ein, zur Wahl zu gehen und damit ein Zeichen der Verbundenheit mit Ihrer Kirchengemeinde zu setzen. Kreuzen Sie auf und kreuzen Sie an, damit unsere Kirchengemeinden noch mehr zu lebendigen Orten werden, an denen viele Menschen aus dem Glauben Orientierung und Hilfe für ihr Leben erfahren. Mein besonderer Dank gilt allen Frauen und Männern, die sich der verantwortungsvollen Aufgabe im Pfarrgemeinderat und im Kirchenvorstand stellen. Sie bezeugen damit öffentlich ihren Glauben und geben unserer Kirche ein lebendiges Gesicht. Dafür sollten wir ihnen durch eine hohe Wahlbeteiligung danken.”
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren (Haupt-) Wohnsitz in der Pfarrgemeinde haben. Auf Antrag werden Briefwahlunterlagen erteilt. Interessenten sollten sich schnell an den Wahlvorstand (Pfarrbüro) wenden, damit noch eine rechtzeitige Stimmabgabe möglich ist.
Eine vollständige Kandidatenliste findet sich unter www.st-maria-vom-hl-rosenkranz.de. Für den Kirchenvorstand müssen in dieser Pfarrgemeinde acht Mitglieder gewählt werden. Für den Pfarrgemeinderat müssen in dieser Pfarrgemeinde zehn Mitglieder gewählt werden. Den drei Gemeindeteilen der Pfarrgemeinde werden bestimmte Mitgliederkontingente im Pfarrgemeinderat garantiert. Auf Bad Nenndorf entfallen vier Mitglieder, auf Rodenberg ebenfalls vier und auf Lauenau zwei Mitglieder.
Die Wahlzeiten sind wie folgt festgelegt:
Rodenberg: 6. November von 16 bis 17 Uhr und von 18 bis 19 Uhr.
Bad Nenndorf: 7. November von 10.45 bis 12 Uhr.
Lauenau: 7. November von 11.45 bis 12.30 Uhr.
Wahllokale sind die jeweiligen Pfarrheime.