Die Beseitigung der eisigen Geschosse liegt in der Verantwortung der Anlieger, in der Regel der Hauseigentümer. Diese sind im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rinteln angehalten, ihre Dachrinnen, Fenster und Überstände so eis- und schneefrei zu halten, dass die Gefährdung der Passanten vermieden wird. Sollte die Entfernung von Schneelasten und Eiszapfen nicht möglich sein, müssen die betroffenen Flächen abgesperrt werden. Gegebenenfalls ist durch Warnschilder auf die akute Gefährdung hinzuweisen.
Trotz aller Bemühungen können Dachlawinen und die Gefährdung durch sich lösende Eiszapfen nicht immer vermieden werden. Wer also bei diesen Witterungsverhältnissen durch die Stadt schlendert, sollte neben der Beschaffenheit der Straße auch immer ein waches Auge auf die Fassaden und Dächer der umliegenden Gebäude richten. Auf diese Weise kann man potenziellen Gefahren rechtzeitig durch einen kleinen Umweg begegnen.
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Eiszapfen sind nicht nur schön anzusehen, sie sind auch eine Gefahr für diejenigen, die unter ihnen hergehen. Zum einen sind die Hauseigentümer gefordert,die Eiszapfen und Schneelasten zu beseitigen, oder sie sperren gefährliche Flächen ab.