Nach neueren Bestimmungen sind geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 durch ein aufgedrucktes CE-Zeichen erkennbar. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 jedoch nur innerhalb von Geschäften. -Was sich nicht geändert hat: Wie bereits beim letzten Mal dürfen auch in diesem Jahr in der Rintelner Altstadt zu Silvester keine Raketen abgefeuert werden - eine prophylaktischen Maßnahme, um die Fachwerkhäuser vor möglichem Schaden zu schützen.