Durch den Stadtjugendpfleger sollen Einrichtungen und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeregt, gefördert und gegebenenfalls geschaffen werden, heißt es in den Richtlinien. Er wird nach seiner Berufung durch den Stadtdirektor verpflichtet und erhält eine durch den Bürgermeister und den Stadtdirektor unterzeichnete Berufungsurkunde. Der Stadtjugendpfleger ist ständiger Beisitzer im Ausschuss für Sport, Kultur, Jugend und Heimatpflege. Er erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung. Die Höhe wird vom Rat festgelegt.
Diese Auszüge aus den Richtlinien, die laut Hans-Dieter Brand von der SPD ausführlich fraktionsübergreifend beraten worden sind, geben die Grundlage für die Einstellung des neuen Stadtjugendpflegers, der sich auch um die Pflege und Förderung internationaler Jugendbegegnungen und des Jugendaustauschs kümmern soll.
Bei einer Gegenstimme von Volker Dahle von den Aktiven Demokraten sind die Statuten empfohlen worden. Mit seiner Ablehnung wollte Dahle nach eigenem Bekunden „Bedenken äußern, ob dies der richtige Weg ist”. Er befürchtet eine Überfrachtung des Amtes. „Vorher hatten wir einen Stadtjugendpfleger, ein Jugendparlament und einen Betreuer auf 400-Euro-Basis für den Jugendtreff. Jetzt soll einer alles machen”.
Das Jugendparlament sei nicht von der Stadt aufgelöst worden, sondern wegen fehlenden Interesses seitens der Jugendlichen, erklärte Ralf Sassmann von der Wählergemeinschaft Rodenberg (WGR). Außerdem sei dieses Gremium eine Angelegenheit der Samtgemeinde Rodenberg, erinnerten Sassmann und Döpke. SPD-Sprecher Brand wehrte sich gegen eine erneute Grundsatzdebatte. Man habe zahlreiche Varianten diskutiert. „Ich verstehe nicht, dass die Diskussion jetzt hier wieder bei A anfängt, wo wir doch schon bei Z angelangt sind”, konterte er in Richtung Dahle.
Sassmann schlug eine Bilanzierung nach einem Jahr vor. Dann könne man sehen, wie die Sache gelaufen sei. Jetzt müsse es darum gehen, das Projekt mit Leben zu erfüllen. Hauptamtsleiter Günther Wehrhahn erinnerte daran, dass die Amtszeit des neuen Stadtjugendpflegers an die Ratsperiode gekoppelt ist. Aus der Sicht der Verwaltung seien die vorliegenden Richtlinien vernünftig.
Die Bewerbungsfrist endet Ende Februar. Auch dagegen hatte Dahle etwas einzuwenden. Es sei schwierig für Interessenten, sich für dieses Amt zu melden, ohne zu wissen, wie hoch die Vergütung sei. Bei den Haushaltsberatungen im März werde über die Honorierung des neuen Amtsinhabers abgestimmt, kündigte Wehrhahn an. Die Festsetzung des Budgets hielt die Mehrheit des Ausschusses für unproblematisch. In den Vorjahren standen für die offene Jugendarbeit 3000 Euro zur Verfügung, rechnete CDU-Sprecher Carsten Schulz vor. Und insgesamt belaufe sich der Gesamtetat für die Jugendarbeit in der Stadt Rodenberg auf 15 700 Euro im Jahr.