Die Stellungnahme aus Hannover hatte sich zwar zeitlich mit Wilkenings jüngstem Brief überschnitten; ihr Inhalt aber veranlasste den Kommunalbeamten inzwischen zu einer erneuten Reaktion. „Ihre Antwort ist insgesamt nicht zufriedenstellend”, schreibt er und vermutet zugleich, „dass Sie sich bei Ihren Recherchen offenbar nur auf die Auskünfte des Landkreises Schaumburg verlassen haben”. Scheinbar aber habe dieser „wichtige Aspekte verschwiegen”.
Wilkening wehrt sich gegen die ministerielle Feststellung, dass die Vollsperrung der Straße erforderlich gewesen sei und „den Anwohnern zugemutet” werden könne, „dass sie ihr Grundstück vorübergehend nicht mit einem Fahrzeug erreichen”. Er selbst habe „nahezu täglich” die Straße durchfahren, weil die Bauarbeiten nur einseitig stattfanden. Im Übrigen dürfe es „kaum Ausdruck einer intelligenten Interessenabwägung” sein, wenn „eine wochenlange Absperrung … zu einem mehrere hundert Meter langen Fußmarsch” zwinge und „gehbehinderte oder ältere Menschen nicht berücksichtigt”. Wilkening bleibt bei seiner Einschätzung, „dass die Beschilderung vom Landkreis Schaumburg ‚ohne Sinn und Verstand’ und ohne Berücksichtigung der Anliegerinteressen völlig willkürlich angeordnet wurde”.
Noch heftiger geht der Beschwerdeführer mit der gleichfalls vom Ministerium gerechtfertigten Tonnenbegrenzung für den Schwerlastverkehr ins Gericht. In dem Behördenbrief werden die bereits bekannten Argumente wiederholt und die vom Landkreis getroffenen Maßnahmen verteidigt. Insbesondere sieht das Ministerium die Verkehrsbeschränkung als gerechtfertigt an, um „die Substanz der Straße nicht weiter zu verschlechtern”. Dies sei duch die Zusatzzeichen „Anlieger frei” oder „Lieferverkehr frei” nicht zu erreichen.
Es dürfte völlig belanglos sein, ob weitere Straßenschäden durch die vom Landkreis zugesagten Ausnahmegenehmigungen oder die Erlaubnis „Lieferverkehr frei” entstehen würden, argumentiert Wilkening. Er bleibt bei seiner Meinung, dass die Beschilderung vom Landkreis nur deshalb gewählt worden sei, um das Verbot leichter zu kontrollieren. Doch genau das sei nicht erfolgt, als bei mehreren Sperrungen der Autobahn „der Lkw-Verkehr unvermindert durch Pohle” gerollt sei.
Der Einwohner widerspricht auch dem ministeriellen Argument, regionale Lieferanten könnten auf kleinere Fahrzeuge ausweichen. Er selbst habe eine Anlieferung erhalten, das nur mit einem Auto von über 30 Tonnen erledigt werden konnte. „Der Fahrer hat die Beschilderung offensichtlich übersehen oder ignoriert”, schreibt er weiter, „das war auch gut so, denn ich habe kein Interesse daran, die Gebühren für eine unsinnige Ausnahmegenehmigung über den Leistungspreis zu finanzieren”.
Wilkening rügt auch die angebliche „Interessenabwägung” durch den Landkreis. Warum seien dann nicht die Interessen aller Anwohner berücksichtigt worden und nicht nur die eine Ausnahme für den landwirtschaftlichen Verkehr.
Seine Dienstaufsichtsbeschwerde hält der Ratsherr übrigens aufrecht: Die jetzige Antwort aus dem Ministerium gehe nicht auf die lange Bearbeitungsdauer für seine Eingabe ein.