Bei der Kontrolle stellten die Beamten dann fest, dass sich der Roller nicht nur in einem verkehrsunsicherem Zustand befand, sondern gemäß der Betriebserlaubnis auch erheblich zu schnell war - wovon man sich ja schon zuvor ein eindeutiges Bild hatte machen können.
Eine spätere Untersuchung auf dem polizeieigenen Prüfstand ergab, dass der Roller mit einer eigentlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 45 tatsächlich 60 Stundenkilometer schnell war.
Und weil der 18-Jährige lediglich im Besitz einer Prüfbescheinigung war, muss er sich jetzt nicht nur wegen der technischen Mängel an seinem Fahrzeug, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.