Lieber rechtzeitig Vorkehrungen treffen, als später das Nachsehen zu haben. So ließe sich der Ratschlag zusammenfassen, den Rechtsanwalt und Notar Karsten Martens seinem Publikum ans Herz gelegt hat. Auf Einladung der örtlichen Senioren Union (SU) stellte der Vorsitzende im Anwaltsverein des Landgerichtsbezirks Bückeburg eine Erklärung zur Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung vor, beantwortete Fragen und räumte mit Irrtümern auf. Allen voran der Idee, dass die notarielle Beglaubigung einer solchen Erklärung unnötig teuer und deswegen verzichtbar ist. „Die Kosten werden nach dem Vermögen berechnet”, so Martens, und die seien geringer als allgemein vermutet und von jedem finanzierbar. Wer seinen Willen unangreifbar wissen möchte, solle sich in jedem Fall seine Unterschrift beglaubigen lassen. Es sei jederzeit möglich, dass jemand deren Echtheit anzweifele. Wichtigste Voraussetzung für das Erteilen einer solchen Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit. „Und die ist schnell dahin. Warten Sie also nicht bis es zu spät ist”, so Martens Appell. Sobald jemand in geschäftlicher wie medizinischer Hinsicht durch Unfall oder Krankheit auf fremde Hilfe angewiesen ist, muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Im Regelfall ist das ein Familienmitglied, ebenso könnte ein externer Betreuer ausgewählt werden. Um selbst entscheiden zu können und solche Beschlüsse zu verhindern, muss der Betreffende seinen Willen ausdrücklich erklären. Weiterer Vorteil: Geht es um drängende medizinische Maßnahmen oder aber Vermögensentscheidungen wie den Verkauf einer Immobilie kann ein direkter Bevollmächtigter schneller handeln und eingreifen. Berufsbetreuung ist lange nicht so flexibel wie eine Vollmacht und schließt weniger Kompetenzen ein. Der gesetzliche Betreuer muss den Umweg über das Gericht gehen, das ihm Genehmigungen erteilen muss. Als weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass der Vollmachtgeber diese jederzeit unbürokratisch zurückziehen kann, während das Gericht den externen Betreuer erst prüfen muss, bevor dieser seiner Aufgabe enthoben wird. Zudem ist es möglich, mehreren Personen gemeinsame Vollmacht zu erteilen. Wer also größtmöglichen Einfluss auf Entscheidungen nehmen möchte, die im Fall der Fälle später ohne ihn getroffen werden müssen, sollte sich um Vollmacht und Verfügung kümmern. „Es kann aber keine perfekte Lösung geben”, warnt Martens, „die Patientenverfügung regelt einen Bereich, den man eigentlich nicht regeln kann.” Aufgrund vieler Unwägbarkeiten in der Medizin seien Entscheidungen, insbesondere über Leben und Tod, nicht leicht zu treffen und Fragen nicht klar zu beantworten. Zu einer direkten Zusammenarbeit mit einem Arzt konnte Martens deswegen auch nicht raten. „Wenn man es regeln will so gut es geht, macht man es jetzt.” Die Unterschrift sollte auf Empfehlung des Rechtsanwalts und Notars dann alle ein bis drei Jahre erneuert werden, die Ausfertigung der Erklärung dem oder den Bevollmächtigten zur Aufbewahrung übergeben werden. Damit bei Unfall oder Tod der Polizei und Krankenhaus wissen, dass es eine Verfügung gibt und wer sie verwaltet, möchte SU-Vorsitzender Pörtner nach dem Vorbild von Porta Westfalica eine Notfall-Karte in Bückeburg einführen, die zudem die wichtigsten medizinischen Infos enthält und wie ein Ausweis mitgeführt werden kann. Darüber müsse allerdings erst der Stadtrat entscheiden. Pörtner erklärte sein Erstaunen über das große Interesse der Mitglieder und wertete das als Bestätigung der aktuellen Themenreihe. Sie wird mit „Erben und Vererben” fortgesetzt.Foto: nb