„Während sich der Kirchenvorstand mit den Finanzen, Bau- und Personalfragen beschäftigt, sind pastorale Fragen hinsichtlich der Gestaltung des Gemeindelebens im Aufgabenbereich des Pfarrgemeinderates wiederzufinden”, heißt es in einer Publikation der Gemeinde. Dadurch seien die Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung auf der Ebene der Kirchengemeinde gut ausgeprägt. Foto: tau