Dem Fahrer wird zur Last gelegt, von der Vornhäger in die Lauenhäger Straße abgebogen zu sein, ohne sich dabei zu vergewissern, ob das Mädchen mit ihrem Fahrrad in die Kreuzung eingefahren ist, wie es in der Mitteilung heißt. In der Folge kam es zum Unfall an dessen Folgen die Siebenjährige noch an der Unfallstelle verstarb. Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig teilte mit, dass das Gesetz für den Fall der Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgibt. Foto: archiv mh