Der Schläger wurde anschließend bei einem der Jugendlichen aufgefunden und wird nun mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten amtlich vernichtet. Bei einem weiteren Jugendlichen beschlagnahmten die Beamten ein selbstgebautes Schlagwerkzeug aus Ketten und werden dieses einer waffenrechtlichen Prüfung unterziehen. Der Automat blieb unbeschädigt, gegen die Täter wurde ein Strafverfahren wegen versuchten Diebstahls eingeleitet.