Die Bewertung ist vergleichbar mit einer Richtwertkarte. Dafür hat der Gutachterausschuss des Katasteramtes Rinteln ein Gutachten erstellt, das die Richtwerte zu Beginn der Sanierung und zum Abschluss der Sanierung festsetzt – und nun vollständig vorliegt, wie die Verwaltung mitteilt. Nach dem Baugesetzbuch ist von den Grundstückseigentümern bei Abwicklung des Sanierungsverfahrens ein Ausgleich an die Gemeinde zu zahlen. Basis zur Berechnung dieser Beträge ist der Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert in Euro je Quadratmeter. Die Differenz multipliziert mit der Grundstücksgröße ergibt den Ausgleichsbetrag. „Dieser kann unterschiedlich ausfallen, da das Sanierungsgebiet in Zonen aufgeteilt ist, wobei je nach Lage des Grundstücks und Art der Sanierungsmaßnahme entsprechend unterschiedliche Endwertsteigerungen entstehen”, heißt es dazu in der Pressemitteilung. Die Summe ist üblicherweise nach der abgeschlossenen Sanierung fällig. Die Gemeinde kann aber auch – auf Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen bei berechtigtem Interesse – vorher eine Ablösung im Ganzen zulassen. Laut Verwaltung muss dafür der Ausgleichsbetrag mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden können. Bei der Infoveranstaltung am 6. März will die Stadt betroffenen Grundstücksherren jene Ausgleichsproblematik genauer erläutern. Zur Beantwortung von Fragen stehen zudem die Vorsitzende des Gutachterausschusses Karin Wolters und Michael Broermann vom Katasteramt in Rinteln zur Verfügung. Wer sich vorab über die Anfangs- und Endwerte informieren möchte, kann das entsprechende Gutachten auf der Webseite der Samtgemeinde Nenndorf unter www.nenndorf.de („Bauen & Wirtschaft”/ „Bauen”/ „Sanierungsgebiet Bad Nenndorf – Zentrum”/ „Übersichtskarte”) einsehen.