Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Den Erziehungsberechtigten wurde der jeweilige Anmeldetermin in einem Schreiben der Schule bereits mitgeteilt. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die nach dem 2. Oktober 2018 das 6. Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Eltern von „Kann-Kindern”, deren Kinder zum 1. August 2018 eingeschult werden sollen, werden gebeten, sich mit dem Schulsekretariat der Grundschule Süd, Telefon 05751/2495, in Verbindung zu setzen. Eine Anmeldung der „Kann-Kinder” ist auch noch bis April 2018 möglich.