Die Unfallaufnahme vor Ort und die notwendige Spurensicherung erfolgte mit Unterstützung speziell geschulter Beamter. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand und nach Zeugenaussagen gibt es keine Hinweise auf die Beteiligung eines anderen Fahrzeuges. Zur Unfallursache kann die Polizei bisher keine genauen Angaben machen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde der Motorroller, bei dem es sich um ein zulassungspflichtigen sogenannten Großroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von rund 120 km/h handelt, zu weiteren Untersuchungen beschlagnahmt.