Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Messenkamp, welche nicht als „Sportschützen” an Wettkämpfen beziehungsweise am Schützenkönigsschießen eines Schützenvereines teilnehmen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Durchführung und die Aufsicht erfolgt durch den Schützenverein. Ein Satz besteht aus drei Schuss mit dem KK-Gewehr, Auflage und 50 Meter (vorab ein Stechschuss, dieser dient auch als Probeschuss). Es können beliebig viele Sätze geschossen werden und es gibt jeweils eine gesonderte Wertung für Frauen und Männer. Die Bürgerkönigin und der Bürgerkönig werden am 17. September im Rahmen des Jubiläumsfestes der Freiwilligen Feuerwehr Messenkamp proklamiert und mit einer Königsscheibe ausgezeichnet.