Zur Bundestagswahl am 24. September 2017 sind rund 7.300 Bürgerinnen und Bürger in Obernkirchen wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungskarten auf denen das zuständige Wahllokal aufgedruckt ist, sind verschickt und werden in den nächsten Tagen zugestellt. Wer keine Benachrichtigung erhält, sollte sich umgehend im Rathaus melden, damit die Wahlberechtigung geprüft werden kann. Personen, die Briefwahl beantragen möchten, können den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorbereiteten Antrag nutzen. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben der Stadt Obernkirchen wieder zurückzusenden. Auch die Online-Beantragung über einen entsprechenden Link auf der Homepage der Stadt Obernkirchen unter www.obernkirchen.de ist möglich. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 6, ist geöffnet. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragt, kann dort direkt wählen. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung. Die Antragstellung für andere Personen, auch innerhalb der Familie, ist nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 05724/395-22 oder -23.