Für repräsentative Wahlbezirke finden statistische Auswertungen statt bezüglich der Wahlbeteiligung und der Stimmabgabe. Wahlgeheimnis und Datenschutz werden gewahrt, denn ein ausgewählter Wahlbezirk muss mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. In diesem Fall sind es 585. Es werden Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck für sechs Altersgruppen und getrennt nach Geschlechtern ausgegeben. Diese werden im Anschluss an die Wahl an das niedersächsische Landesamt für Statistik weitergeleitet und dort ausgewertet. Zur Ermittlung der Wahlbeteiligung werden die Wahlberechtigten sowie die Wählerinnen und Wähler aus dem Wählerverzeichnis nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet. Die Wahlberechtigten werden im Wahllokal durch amtliche Bekanntmachung und Flyer über die repräsentative Statistik informiert.