Bei einer rechtswidrig erteilten Baugenehmigung ist es Aufgabe der kommunalen Aufsicht, gegen diese Rechtswidrigkeit vorzugehen. Die BiCon fordert hiermit erneut den Kreis Minden-Lübbecke auf, seine Aufgabe wahrzunehmen und unverzüglich für eine Einstellung der Bauarbeiten zu sorgen. Sollte der Kreis dieser Aufgabe nicht nachkommen, wäre das eine Pflichtverletzung seitens des Kreises, welches rechtliche Schritte nach sich ziehen wird. Die Bauarbeiten für den geplanten Hafen und den Ausbau der Hafenkaje laufen seit Wochen mit hoher Intensität, trotz der unsicheren Rechtslage. Der Bebauungsplan ist bereits durch das Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärt worden und jetzt ist auch die Baugenehmigung gerichtlich als rechtswidrig anerkannt. Eine Fortführung der Bauarbeiten unter diesen Voraussetzungen könne nicht hingenommen werden. Es handelt sich nun um ein illegal betriebenes Vorhaben. Der Vorhabenträger spiele auf Zeit und möchte Fakten schaffen – jenseits der Legalität. Die BiCon werde auch künftig alle Rechtsmittel gegen das unsinnige Vorhaben und gegen jede Baugenehmigung in dem Plangebiet ausschöpfen.Foto: privat