Die Polizei führte am Donnerstagmorgen, den 5. Juni, zeitgleich 3 Durchsuchungen in Bad Nenndorf sowie eine in Garbsen durch. Ziel der durch die Staatsanwaltschaft Bückeburg beantragten und richterlich angeordneten Maßnahmen war die Beschlagnahme von Beweismitteln. Aufgrund vorangegangener Ermittlungen steht ein Bad Nenndorfer im Verdacht, gewerbsmäßigen Handel betrieben und trotzdem Sozialleistungen bezogen zu haben. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Unterlagen sowie elektronische Speichermedien beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden. Darüberhinaus machen Polizei und Staatsanwaltschaft zurzeit keine weiteren Angaben zu den Vorgängen.