Seit dem 1. Mai ist die Wittekindsburg für Besucher am Wochenende nur noch fußläufig erreichbar. Eine Schranke, errichtet von den Waldeigentümern, versperrt den Autos den 1,2 Kilometer langen Weg hoch zur Burg. Es besteht die Möglichkeit beim Kaiser Wilhelm zu parken und dann den gut zwei Kilometer langen Weg durch den Wald zur Burg zu wandern. Grund für die Errichtung der Schranke: Es soll vermieden werden, dass der Burgweg im Wald vollgeparkt wird. „Parkkostenumgeher” des Kaiser Wilhelm Parkplatzes sollen nicht den halben Wald blockieren. Die Waldbauern dieses Gebiets haben auf die Schranke bestanden. Sie wollen so wenig wie möglich Verkehr und Parker im Wald. Eine Situation, die für den Verein der Wittekindburg „Witthüs e.V.” so kaum hinnehmbar ist. Ein von allen Interessengruppen unterschriebener Übergangsvertrag, der ein paar Tage nach der Kaiser Wilhelm-Eröffnung abgelaufen war, hat geregelt, wer welche Rechte und Pflichten bezogen auf den Burgweg hat. In dem neuen Vertragsentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, ist eine Vereinbarung über die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und die Instandsetzung und Unterhaltung des Waldweges schriftlich festgehalten. Die Vertragspartner sind die Waldbesitzer, der Forstbetriebsverband „Waldgenossenschaft Wiehengebirge”, der Verein Witthüs e.V., die Eigentümer des Gästehauses, die Stadt Minden und die Stadt Porta Westfalica. Die unterzeichneten Waldbesitzer erklären sich mit der grundsätzlichen Nutzung des Weges einverstanden. Der jeweilige Waldbesitzer überträgt die Verkehrssicherheitspflicht der Wegefläche, für den Baumbestand entlang des Burgweges und des oberen Steilstücks des Kapellenweges bis zu einer Tiefe von einer Baumlänge rechts und links des Weges an die Stadt Porta Westfalica. Es gibt laut Vertrag zwei Kostenbeteiligungsmodelle für jeden, der ein Interesse daran hat, den Burgweg künftig zu nutzen. Der Vertrag kommt jedoch nur zustande, wenn wirklich alle Parteien unterzeichnen. In einem Schreiben vom 5. Juli an Portas Bürgermeister Hedtmann erklärt der Forstbetriebsverband Wiehengebirge sein geplantes Vorgehen bei einer Nichtunterzeichnung einer der Parteien. In dem Schreiben heißt es: „In unserer Vorstandssitzung vom 3. Juli haben wir einstimmig beschlossen, die Schranke am 16. Juli zu schließen und mit einem Schloss zu sichern, sofern eine der Vertragsparteien den Vertrag zum 15. Juli nicht unterzeichnet. Wir bitten Sie, diese Informationen an alle betroffenen Vertragsparteien weiterzuleiten.” Damit setzt der Forstbetriebsverband alle anderen Parteien erheblich unter Druck. Besonders für die Wittekindsburg ist dies eine prekäre Situation. Denn: der Verein Witthüs e.V. müsste nach den im Vertrag festgehaltenen zwei möglichen Varianten über die Kostenverteilung den größten Anteil zahlen. Ob nun ein Schloss vor der Schranke oder größter Anteil der zu tragenen Kosten für den Waldweg: Beides ist für die Wittekindsburg und für den Verein Witthüs e.V. existenzbedrohend. Foto: jh