Zuvor hatte das Gremium – ohne die WGN – die Abrechnung der Jahre 2016 und 2017 beschlossen. Die weist Unterdeckungen von 74.500 Euro beim Fremdenverkehrsbeitrag und 54.700 Euro beim Kurbeitrag aus, die auf den Kalkulationszeitraum 2018 übertragen wurden. Foto: jl/Archiv